Überprüfungen

Die wiederkehrende Prüfung von medizinischen elektrischen Geräte ist wichtiger Bestandteil des Medizinprodukte-Gesetzes und gemäß den Direktiven der EU auch in Österreich gesetzlich verpflichtend. Wir sind von den Herstellern  und vom österreichischen TÜV dafür ausgebildet und berechtigt für die von uns in Verkehr gebrachten Produkte folgende Kontrollen und Überprüfungen nach dem Medizinproduktegesetz durchzuführen.

STK - Sicherheitstechnische Kontrolle

Die sicherheitstechnische Kontrollen sind laut Gesetzgeber jedes Jahr pro Gerät durchzuführen.

MTK - Medizintechnische Kontrolle

Die wiederkehrende Prüfung von Medizinprodukten ist in dem vom Hersteller empfohlenen Intervall durchzuführen. Wird meist mit STK empfohlen und in der Praxis gemeinsam durchgeführt.

Kalibrations-Überprüfungen

Im Zuge einer MTK ist es notwendig die Einhaltung von physikalischen Größen und medizinischen Normen zu überprüfen. Wir können die von uns betreuten Ergometer, Spirometer, Blutdruck-Messgeräte und Defibrillatoren dahingehend überprüfen und ggf. auch nacheichen.

Die EU-Richtlinie 2007/47/EG wurde mit der MPG-Novelle 2009 am 30.12.2009 vom österreichischen Gesetzgeber national umgesetzt und ist seit 21.03.2010 in Kraft getreten. Wir haben uns einschlägig über alle Änderungen und Neuheiten dieser MPG-Novelle schulen lassen und beraten Sie dahingehend gerne. Fragen Sie danach.